Kleines Lexikon des Grundstückkaufs

 

 

Architekt: Er kann bei der Auswahl des Grundstücks den Bauherrn unterstützend beraten. Bauerwartungsland: Flächen, die in absehbarer Zeit als Bauland erschlossen werden können.

 

 

 

Bauland/baureifes Land: Das Grundstück ist bereits vermessen sowie erschlossen und ist zumindest provisorisch zu erreichen. Es kann mit der Bebauung begonnen werden. Bei richtiger Planung muss bei Bauland die Baugenehmigung erteilt werden. Ein Bebauungsplan liegt in der Regel vor.

 

 

 

Baulasten: Im Grundbuch eingetragene Baulasten können beispielsweise Wege- und Nutzungsrechte, die Sicherung einer befahrbaren Zufahrt über ein anderes Grundstück, die Sicherung eines Anbaus auf dem Nachbargrundstück, Leitungen oder Kanäle sein, die auf einem Grundstück liegen. Baulasten werden in das bei der Bauaufsichtsbehörde geführte Baulastenverzeichnis eingetragen.

 

 

 

Baunutzungsverordnung: Sie definiert:
1. die Art und das Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks: Höhe und Zahl der Vollgeschosse, Geschoßflächenzahl, Grundflächenzahl, Baumassenzahl; Gebietsarten wie Mischgebiete, Dorfgebiete, reine, allgemeine und besondere Gebiete
2. die Bauweise (offen und geschlossen)
3. die überbaubare Grundstücksfläche.

 

 

 

Bauweise: Man unterscheidet die offene und die geschlossene Bauweise. Eine hiervon abweichende Bebauung wird im Bebauungsplan durch einen Text erläutert.

 

 

 

Bebauungsplan: Im Regelfall ist er die Grundlage für die Bebauung eines Grundstücks und kann von Bauwilligen bei den Kommunen jederzeit eingesehen werden. Im Bebauungsplan der einzelnen Landesbauordnungen werden das Maß der baulichen Nutzung, die Art der baulichen Nutzung (also die Form des Baugebiets), die Bauweise (offen oder geschlossen), die Anzahl der Geschosse sowie Angaben zur Baulinie und Baugrenze sowie zu den Abstandsflächen festgelegt.

 

 

 

Erbbaurechtgrundstücke: Sie werden von den Gemeinden, der Kirche und anderen Institutionen vergeben. Grund und Boden verbleiben im Besitz des Eigentümers. Das darauf errichtete Gebäude ist für meist 99 Jahre im Besitz des Erbbauberechtigten.

 

 

 

Erschließungskosten: Diese Kosten für Verkehrsflächen und technische Anlagen können nicht allgemeingültig angegeben werden, da die Kommunen und Versorgungsträger unterschiedliche Bemessungsgrundlagen haben. Sie müssen vielmehr für jedes Objekt einzeln abgefragt werden.

 

 

 

Flächennutzungsplan: Als vorbereitender Bauleitplan stellt er in Grundzügen die städtebauliche Entwicklung mit der Art der Bodennutzung für das gesamte Gebiet einer Kommune dar. Aus diesem Plan hat sich der Bebauungsplan zu entwickeln.

 

 

 

Grundbuch: Das Grundbuch wird im Grundbuchamt geführt und darf vom Eigentümer, von berechtigten Gläubigern sowie jedem Interessenten mit Darlegung des berechtigten Interesses eingesehen werden. Es erfaßt drei Abteilungen:
1. Eigentumsverhältnisse
2. Lasten und Beschränkungen der Grundstücke wie Wegerecht, Kanalleitungsrecht
3. finanzielle Lasten wie Grundschuld und Hypothek.

 

 

 

Geschoßflächenzahl: Sie gibt an, wieviel Quadratmeter Geschoßfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Grundflächenzahl: Sie gibt an, wieviel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind.

 

 

 

Grundstücke: Diese abgegrenzten Teile der Erdoberfläche sind im Flurbuch, einem Bestandteil des Liegenschaftskatasters, eingetragen und im Grundbuch verzeichnet.

 

 

 

Grundstückswert: Der subjektive Wert, zu dem ein Grundstück verkauft wird. Er ergibt sich aus Angebot und Nachfrage.

 

 

 

Katasteramt: Im Katasteramt werden alle Grundstücke buchmäßig erfaßt. Hier können gegen eine geringe Gebühr die Katasterpläne eingesehen werden, welche Angaben zu Lage, Besitzer, Nachbarn, Flurbezeichnung, Grenzverlauf und Gemarkung enthalten.

 

 

 

Makler: Sie vermitteln lediglich Grundstücke, geben diese also unbesehen weiter.

 

 

 

Rohbauland: Noch nicht erschlossenes Bauland.

 

 

Verkehrswert: Der objektive Wert, den ein Baugrundstück nach ermittelbaren Wertansätzen wie beispielsweise seiner Lage, der Beschaffenheit des Bodens, der Nutzungsmöglichkeit und dem Grad der Erschließung hat.