Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Angebote:
Unseren Angeboten liegen, die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen:
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter oder befugter Weitergabe ein Vertrag mit diesem Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch in voller Höhe.

3. Vorkenntnis:
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Anderenfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen.

4. Entstehen des Provisionsanspruches:
Unserer Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch die Ursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.. Entsprechendes gilt, wenn ein Anderer als der ursprünglich vorgesehen Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf).

5. Folgegeschäft:
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruches:
Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von acht Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug (unter Vorbehalt anderer Zahlungsmodalitäten). Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 Prozentpunkten p.a. über EZB-Basiszinssatz fällig.

7. Provisionssätze:
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart.
7.a) Kauf:
Bei An- und Verkauf von Grundbesitz errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen vom Käufer 5%.
7.b) Erbbaurecht:
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 1%.
7.c) An- und Vorkaufsrecht:
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1%.
7.d) Vermietung und Verpachtung:
- bei Verträgen bis zu fünf Jahren Dauer 2 Monatsmieten (Gewerbe 3 Monatsmieten) vom Mieter.
- bei Vertragsdauer von über fünf Jahren 3% des Vertragswertes, maximal aus der Zehnjahresmiete.
- bei Vereinbarungen von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom Mieter eine weitere Monatsmiete.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe.

8. Tätigwerden für Dritte:
Wir sind berechtigt auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Aufwendungsersatz bei Nichterscheinen des Kauf-, bzw. Mietinteressenten zu Besichtigungen und Besprechungen:
Wir behalten uns vor, bei Nichterscheinen zu Besichtigungs-, bzw. Besprechungsterminen ohne unser Büro mindestens eine Stunde vor dem Besichtigungs-, bzw. Besprechungstermin nachweislich telefonisch informiert zu haben, einen Aufwendungsersatz in Höhe von pauschal 50,00 Euro zzgl. 19 % MwSt. dem Kauf-, bzw. Mietinteressenten in Rechnung zu stellen. Der  Aufwendungsersatz ist am Tage nach dem Besichtigungs-, bzw. Besprechungstermin ohne Abzug sofort fällig.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Burgdorf.